Bezüge des Vorstands

GRUNDSÄTZE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Über das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums. Das Vergütungssystem setzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) um. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG beschloss Anfang des Jahres 2017, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Das neue System zur Vergütung des Vorstands wurde durch die Hauptversammlung am 10. Mai 2017 mit 80,96 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Durch die Anpassung, bei deren Ausarbeitung der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt wurde, wird eine Ausrichtung auf die neue Konzernstrategie „TOGETHER – Strategie 2025“ erreicht.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten bei Volkswagen gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das neue Vergütungssystem und gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung des Berichtsjahres ein.

Überblick über das neue Vergütungssystem

Das neue Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen und variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Durch die Anknüpfung des Performance-Share-Plans an die Unternehmensentwicklung der kommenden drei Jahre hat dieser eine mehrjährige und zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage, die sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung trägt. Der fixe Bestandteil schafft einen Verhaltensanreiz dahin, dass die Vorstandsmitglieder ihre Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns ausrichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Die variablen Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, stellen eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.

Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbarten Ziele beträgt die jährliche Zielvergütung für die Mitglieder des Vorstands jeweils insgesamt 4.500.000 €, dies entspricht einer Grundvergütung in Höhe von 1.350.000 €, einem Zielbetrag für den Jahresbonus in Höhe von 1.350.000 € und einem Zielbetrag für den Performance-Share-Plan in Höhe von 1.800.000 €. Die jährliche Zielvergütung für den Vorsitzenden des Vorstands beläuft sich insgesamt auf 9.000.000 €: 2.125.000 € Grundvergütung, 3.045.000 € Zielbetrag für den Jahresbonus, 3.830.000 € Zielbetrag für den Performance-Share-Plan.

Mit Herrn Blessing wurde vertraglich eine jährliche Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. € (Summe aus Grundvergütung und variabler Vergütung) vereinbart.

Fixe Vergütung

Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung enthält neben der Grundvergütung in unterschiedlichem Umfang auch die Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, werden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.

Die Grundvergütung wird turnusmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (Komponente mit langfristiger Anreizwirkung) und virtuellen Vorzugsaktien. Die Komponenten der variablen Vergütung tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung.

Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat eine Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap).

Jahresbonus

Der Jahresbonus orientiert sich am Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Er ist dabei jeweils zur Hälfte abhängig vom erreichten Operativen Ergebnis des Volkswagen Konzerns zuzüglich des anteiligen Operativen Ergebnisses der chinesischen Joint Ventures einerseits und von der erreichten operativen Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns andererseits. Die beiden Komponenten des Jahresbonus sind jeweils nur bei Überschreiten beziehungsweise Erreichen bestimmter Schwellenwerte zu zahlen.

Die Höhe des rechnerisch ermittelten Auszahlungsbetrags kann vom Aufsichtsrat sodann individuell unter Berücksichtigung des Erreichungsgrads der vom Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied einzeln vereinbarten individuellen Ziele sowie der Erfolge des Gesamtvorstands bei der Transformation der Belegschaft des Volkswagen Konzerns in neue Aufgabenfelder um bis zu 20 % reduziert (Multiplikator 0,8) oder erhöht (Multiplikator 1,2) werden.

Der Auszahlungsbetrag für den Jahresbonus ist auf 180 % des Zielbetrags für den Jahresbonus begrenzt (Cap). Der Cap ergibt sich aus 150 % maximaler finanzieller Zielerreichung und einem Leistungsfaktor von maximal 1,2.

BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES DES JAHRESBONUS
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KOMPONENTE 1: OPERATIVES ERGEBNIS INKLUSIVE CHINESISCHE JOINT VENTURES (ANTEILIG)

Mrd. €

 

2017

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

25,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

17,0

Unterer Schwellenwert

 

9,0

Ist-Wert

 

18,6

Zielerreichung (in %)

 

110

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KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE

%

 

2017

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

8,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

6,0

Unterer Schwellenwert

 

4,0

Ist-Wert

 

6,0

Zielerreichung (in %)

 

100

Performance-Share-Plan – Long Term Incentive (LTI)

Der LTI wird dem Vorstand in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans gewährt. Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Die Umwandlung erfolgt auf Basis des ungewichteten Durchschnitts der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar eines Geschäftsjahres. Die endgültige Festschreibung der Anzahl der Performance Shares erfolgt jeweils zu einem Drittel am Ende eines jeden Jahres der dreijährigen Performance-Periode entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie (Earnings per Share/EPS je Vorzugsaktie in €). Voraussetzung dafür ist das Erreichen eines Schwellenwertes.

EPS-ERFOLGSMESSUNG
EPS-Erfolgsmessung (Liniendiagramm)
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PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019

 

2017

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,00

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,00

Unterer Schwellenwert

 

10,00

Ist-Wert

 

22,69

Zielerreichung (in %)

 

113

Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet dann ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der finalen Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Schluss-Referenzkurs ist der ungewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor Ablauf der dreijährigen Performance-Periode.

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PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019 – NACH ABLAUF DER DREIJÄHRIGEN LAUFZEIT

 

2017

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

 

 

 

Anfangs-Referenzkurs

 

127,84

Schluss-Referenzkurs

 

1

Dividendenäquivalent

 

2,06

Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Es erfolgt ein Abschlag auf den Auszahlungsbetrag von 20 %, sofern im Konzernbereich Automobile die durchschnittliche Sachinvestitionsquote oder die F&E-Quote der letzten drei Jahre kleiner als 5 % ist.

Scheidet ein Mitglied des Vorstands beispielsweise vor der Auszahlung des Barausgleichs für die Performance Shares auf eigenen Wunsch ohne wichtigen Grund aus dem Unternehmen aus oder beginnt das Vorstandsmitglied bei einem Konkurrenzunternehmen ein Arbeits- oder Dienstverhältnis, verfallen die nicht ausgezahlten Performance Shares. Für Mitglieder des Vorstands, die zum 31. Dezember 2016 ihr Mandat innehatten, gilt diese Regelung erst von einer künftigen Wiederbestellung an. Frau Werner ist zum 1. Februar 2017 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden.

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2017 bis 2018) erhalten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, Abschlagszahlungen in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags. Der Vorstandsvorsitzende erhält 100 % seines Zielbetrags als Abschlagszahlung. Die beiden Abschlagszahlungen werden jeweils nach dem ersten Jahr der Performance-Periode geleistet. Nach Ablauf der jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung. Der Vorstandsvorsitzende hat eine Option auf sofortige Abgeltung der Performance Shares zum Ende seines Dienstvertrages eingeräumt bekommen.

BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES AUS DEM PERFORMANCE SHARE PLAN
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ANGABEN ZU DEN PERFORMANCE SHARES

 

PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019

 

Anzahl zugeteilte Performance Sahres im Gewährungs­zeitpunkt

 

Fair Value im Gewährungs­zeitpunkt

 

 

 

 

 

Matthias Müller

 

29.959

 

4.309.602

Karlheinz Blessing

 

14.080

 

2.025.408

Herbert Diess

 

14.080

 

2.048.640

Francisco Javier Garcia Sanz

 

14.080

 

1.890.944

Jochem Heizmann

 

14.080

 

2.031.040

Andreas Renschler

 

14.080

 

1.891.648

Rupert Stadler

 

14.080

 

2.025.408

Hiltrud Dorothea Werner

 

12.907

 

1.856.672

Frank Witter

 

14.080

 

2.025.408

Summe

 

141.426

 

20.104.770

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ANGABEN ZU DEN PERFORMANCE SHARES – GESAMTERGEBNIS

 

Rückstellung zum 31.12.2017

 

Innerer Wert zum 31.12.2017

 

Gesamter­gebnis 2017 aus Perfor­mance Shares

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Müller

 

10.201.381

 

4.728.427

 

10.201.381

Karlheinz Blessing

 

5.202.356

 

2.222.245

 

5.202.356

Herbert Diess

 

3.673.623

 

2.222.245

 

3.673.623

Francisco Javier Garcia Sanz

 

5.405.211

 

2.222.245

 

5.405.211

Jochem Heizmann

 

4.102.990

 

2.222.245

 

4.102.990

Andreas Renschler

 

4.747.249

 

2.222.245

 

4.747.249

Rupert Stadler

 

4.698.709

 

2.222.245

 

4.698.709

Hiltrud Dorothea Werner

 

623.526

 

 

623.526

Frank Witter

 

5.128.707

 

2.222.245

 

5.128.707

Summe

 

43.783.751

 

20.284.141

 

43.783.751

Die Anzahl der Performance Shares umfasst die im Gewährungszeitpunkt des Performance-Share-Plans zugeteilten vorläufigen Performance Shares. Der Fair Value im Gewährungszeitpunkt wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt.

Die Rückstellung zum 31. Dezember 2017 bildet die Verpflichtung gegenüber den Vorstandsmitgliedern ab. Für ihre Ermittlung wurden neben den für die Performance-Periode 2017 bis 2019 festgeschriebenen beziehungsweise zugeteilten vorläufigen Performance Shares auch die für künftige Performance-Perioden erwarteten Performance Shares berücksichtigt. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2017 ausgeschieden wären. In seine Ermittlung sind lediglich die am Bilanzstichtag unverfallbar erdienten Performance Shares eingeflossen. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der während der Performance-Periode je Vorzugsaktie gezahlten Dividenden ermittelt. Im „Gesamtergebnis 2017 aus Performance Shares“ nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirksamen Beträge für die Performance Shares im Geschäftsjahr 2017 ausgewiesen.

Virtuelle Vorzugsaktien

Die auf dem Zurückbehalt der Vergütung des Jahres 2015 beruhenden virtuellen Vorzugsaktien sind bis zu ihrer Auszahlung im Jahr 2019 Bestandteil der Vorstandsvergütung.

Gesamtvergütungs-Cap

Über die Begrenzung der einzelnen variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung hinaus darf der jährliche Zufluss gemäß DCGK aus Grundvergütung und variablen Vergütungsbestandteilen (Jahresbonus und Performance-Share-Plan) für ein Geschäftsjahr für den Vorsitzenden des Vorstands 10.000.000 € und für das jeweilige Mitglied des Vorstands 5.500.000 € nicht übersteigen. Im Falle eines Überschreitens des Gesamtbetrags werden die variablen Bestandteile proportional gekürzt.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Die Höhe des Gesamtvergütungs-Cap sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Sonstige Vereinbarungen

Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, die ab dem 1. Januar 2010 geschlossen wurden, besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechs- bis zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge. Zuvor abgeschlossene Verträge gewähren eine sechsmonatige Fortzahlung. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt.

Hinterbliebene erhalten 66 ⅔ % Witwenrente beziehungsweise 20 % Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds. Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, deren erste Amtszeit nach dem 1. April 2015 begonnen hat, besteht – nach den Grundsätzen der auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung – Anspruch auf 60 % Witwenrente beziehungsweise 10 % Waisengeld für eine Halbwaise und 20 % für eine Vollwaise bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds.

LEISTUNGEN AUF BASIS VIRTUELLER VORZUGSAKTIEN AUS DEM ZURÜCKBEHALT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30 % der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen.

Dies wird erreicht, indem zunächst der zurückbehaltene Betrag auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der 30 Handelstage vor dem 22. April 2016 (Anfangs-Referenzkurs) in virtuelle Vorzugsaktien der Volkswagen AG mit einer dreijährigen Haltedauer umgewandelt und gleichzeitig ein Ziel-Referenzkurs definiert wird, der 125 % des Anfangs-Referenzkurses entspricht. Während der Haltedauer entfällt auf die virtuellen Vorzugsaktien ein Dividendenäquivalent in Höhe der auf echte Vorzugsaktien ausgeschütteten Dividenden. Die Rückwandlung und Auszahlung erfolgt entweder nach Ablauf der Haltedauer von drei Jahren oder im Falle des vorzeitigen Ausscheidens zum entsprechenden Zeitpunkt.

Zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags wird der durchschnittliche Aktienkurs der 30 Handelstage vor dem letzten Tag der Haltedauer, also dem 22. April 2019, beziehungsweise dem Tag des Ausscheidens ermittelt (Schluss-Referenzkurs). Die Differenz zwischen dem Ziel-Referenzkurs und dem Anfangs-Referenzkurs wird vom Schluss-Referenzkurs in Abzug gebracht, und die während der Haltedauer auf eine echte Volkswagen Vorzugsaktie ausgeschütteten Dividenden (Dividendenäquivalent) werden dem Schluss-Referenzkurs hinzugerechnet. Der sich so ergebende Wert wird mit der Anzahl virtueller Vorzugsaktien multipliziert, um den Auszahlungsbetrag für jedes Vorstandsmitglied zu errechnen. Hierdurch wird erreicht, dass – ohne Berücksichtigung der gegebenenfalls angefallenen Dividendenäquivalente – nur dann der zurückbehaltene Betrag zu 100 % zur Auszahlung kommt, sofern der Anfangs-Referenzkurs der Vorzugsaktie um mindestens 25 % gestiegen ist. Anderenfalls reduziert sich der Betrag entsprechend auf bis zu 0 €. Der Auszahlungsbetrag darf das Zweifache des ursprünglich zurückbehaltenen Betrags nicht überschreiten. Scheiden Vorstandsmitglieder vor Ablauf der Haltedauer aus ihrem Dienstverhältnis aus, wird der Auszahlungsbetrag bezogen auf den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses berechnet und ausgezahlt.

Die Anzahl der den damaligen Vorstandsmitgliedern am 22. April 2016 gewährten virtuellen Vorzugsaktien hat sich im Geschäftsjahr 2017 nicht geändert. Der Fair Value zum 31. Dezember 2017 wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2017 ausgeschieden wären. Der innere Wert wurde auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung des Anfangs-Referenzkurses und der Dividenden für die jeweiligen Geschäftsjahre ermittelt. Im „Gesamtergebnis 2017 aus virtuellen Vorzugsaktien“ nach IFRS wird der Saldo aus dem Fair Value zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 ausgewiesen. Im „Gesamtergebnis 2016 aus virtuellen Vorzugsaktien“ nach IFRS wird der Saldo aus dem Zurückbehalt (nominal) aufgrund der Annahme der Erklärung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat am 22. April 2016 und der Erfassung des dazugehörigen Fair Value zum 31. Dezember 2016 ausgewiesen.

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ANGABEN 2017 ZU DEN VORZUGSAKTIEN

 

Anzahl virtueller Vorzugs­aktien

 

Rück­stellung 31.12.2017

 

Rück­stellung 31.12.2016

 

Innerer Wert 31.12.2017

 

Innerer Wert 31.12.2016

 

Gesamt­ergebnis 2017 aus virtuellen Vorzugs­aktien

 

Gesamt­ergebnis 2016 aus virtuellen Vorzugs­aktien1

1

In 2016 Ertrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Müller

 

10.583

 

1.462.126

 

1.046.032

 

1.520.036

 

1.058.194

 

416.094

 

−139.880

Herbert Diess

 

4.317

 

596.428

 

426.696

 

620.051

 

431.657

 

169.732

 

−57.024

Francisco Javier Garcia Sanz

 

8.633

 

1.192.718

 

853.293

 

1.239.958

 

863.214

 

339.425

 

−114.147

Jochem Heizmann

 

8.633

 

1.192.718

 

853.293

 

1.239.958

 

863.214

 

339.425

 

−114.147

Andreas Renschler

 

7.914

 

1.093.382

 

782.226

 

1.136.688

 

791.321

 

311.156

 

−104.594

Rupert Stadler

 

8.633

 

1.192.718

 

853.293

 

1.239.958

 

863.214

 

339.425

 

−114.147

Frank Witter

 

1.990

 

274.934

 

196.693

 

285.824

 

198.980

 

78.241

 

−26.356

Summe

 

50.703

 

7.005.022

 

5.011.525

 

7.282.472

 

5.069.793

 

1.993.496

 

−670.296

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VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS HGB

 

 

2017

 

2016

 

Erfolgs­unabhängige Komponenten

 

Erfolgs­abhängige Komponente

 

Komponente mit lang­fristiger Anreizwirkung

 

Gesamtbezüge

 

Gesamtbezüge

1

Aus Sicht des Einzelabschlusses 2016 der Volkswagen AG beliefen sich die Gesamtbezüge auf 6.420.151 €.

2

Zur Kompensation von verloren gegangenen Ansprüchen aufgrund des Arbeitgeberwechsels erhielt Frau Hohmann-Dennhardt 6,3 Mio. € im Jahr 2016.

3

Enthält im Jahr 2016 Aufstockungsbetrag auf Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. €; Festlegung der variablen Vergütung durch Aufhebungsvertrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Müller1

 

2.317.735

 

3.513.207

 

4.309.602

 

10.140.544

 

7.251.929

Karlheinz Blessing

 

1.610.515

 

1.557.579

 

2.025.408

 

5.193.502

 

3.334.940

Herbert Diess

 

1.428.104

 

1.557.579

 

2.048.640

 

5.034.323

 

3.226.587

Francisco Javier Garcia Sanz

 

1.560.686

 

1.557.579

 

1.890.944

 

5.009.209

 

3.215.679

Jochem Heizmann

 

1.551.145

 

1.557.579

 

2.031.040

 

5.139.764

 

3.155.508

Christine Hohmann-Dennhardt (01.01.2016 bis 31.01.2017)2,3

 

109.361

 

 

 

109.361

 

10.051.621

Andreas Renschler

 

1.576.037

 

1.557.579

 

1.891.648

 

5.025.264

 

3.223.705

Rupert Stadler

 

1.419.734

 

1.557.579

 

2.025.408

 

5.002.721

 

3.050.317

Hiltrud Dorothea Werner (seit 01.02.2017)

 

1.341.819

 

1.427.781

 

1.856.672

 

4.626.272

 

Frank Witter

 

1.421.980

 

1.557.579

 

2.025.408

 

5.004.967

 

3.037.327

Summe

 

14.337.116

 

15.844.041

 

20.104.770

 

50.285.927

 

39.547.612

VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS DCGK

Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK als „Zufluss“ ausgewiesenen Werte entsprechen grundsätzlich den Auszahlungsbeträgen für das jeweilige Geschäftsjahr.

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2017 bis 2018) erhalten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, Abschlagszahlungen auf den Zielbetrag, die in den Tabellen gemäß DCGK als Zufluss für das Geschäftsjahr ausgewiesen werden, in dem der Performance-Share-Plan zugeteilt wurde.

Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK als „Gewährte Zuwendungen“ ausgewiesenen Werte basieren für den Jahresbonus auf dem 100 %-Niveau der Zielwerte und für den Performance-Share-Plan auf dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) im Gewährungszeitpunkt. Da die Vorstandsmitglieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten der neuen Vergütung zugestimmt haben, ergibt sich für jedes Vorstandsmitglied ein individueller Gewährungszeitpunkt und folglich ein unterschiedlicher beizulegender Zeitwert.

Die Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK, die den Zufluss ausweisen, enthalten keine Eintragungen für die virtuellen Vorzugsaktien aus dem Zurückbehalt für das Geschäftsjahr 2015, da im Geschäftsjahr 2017 keine Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder erfolgten. Weder war die Haltedauer von drei Jahren abgelaufen noch sind am Zurückbehalt beteiligte Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 ausgeschieden. Da die Leistungen auf Basis virtueller Vorzugsaktien erst nach Ende des Geschäftsjahres 2015 vereinbart wurden, erfolgt die Berücksichtigung der Auswirkungen dieser Vereinbarungen in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK, die die gewährten Zuwendungen ausweisen, in der Spalte für das Geschäftsjahr 2016. Der dort auszuweisende Korrekturbetrag ist die Differenz aus dem Fair Value der virtuellen Vorzugsaktien und dem Zurückbehalt im Zeitpunkt der Gewährung (22. April 2016).

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MATTHIAS MÜLLER

 

 

Vorsitzender des Vorstands

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

2.125.000

 

1.584.000

 

1.584.000

 

2.125.000

 

2.125.000

 

2.125.000

Nebenleistungen

 

192.735

 

178.651

 

178.651

 

192.735

 

192.735

 

192.735

Summe

 

2.317.735

 

1.762.651

 

1.762.651

 

2.317.735

 

2.317.735

 

2.317.735

Einjährige variable Vergütung

 

3.513.207

 

1.499.278

 

1.313.200

 

3.045.000

 

0

 

5.481.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

3.830.000

 

3.990.000

 

6.352.610

 

4.309.602

 

0

 

7.660.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

3.830.000

 

 

 

4.309.602

 

0

 

7.660.000

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

1.335.000

 

3.283.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

2.655.000

 

3.375.000

 

 

 

Virtuelle Aktien

 

 

 

−305.390

 

 

 

Summe

 

9.660.942

 

7.251.929

 

9.428.461

 

9.672.337

 

2.317.735

 

15.458.735

Versorgungsaufwand

 

612.807

 

526.589

 

526.589

 

612.807

 

612.807

 

612.807

Gesamtvergütung

 

10.273.749

 

7.778.518

 

9.955.050

 

10.285.144

 

2.930.542

 

16.071.542

  (XLS:) Download

 

 

 

KARLHEINZ BLESSING

 

 

Personal und Organisation

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

1

Der Minimum-Betrag 2017 enthält den Aufstockungsbetrag auf die Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. €.

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.056.000

 

1.056.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

260.515

 

347.440

 

347.440

 

260.515

 

260.515

 

260.515

Summe

 

1.610.515

 

1.403.440

 

1.403.440

 

1.610.515

 

1.610.515

 

1.610.515

Einjährige variable Vergütung

 

1.557.579

 

250.500

 

492.800

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.681.000

 

2.732.000

 

2.025.408

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.440.000

 

 

 

2.025.408

 

0

 

3.600.000

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

501.000

 

1.232.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

1.180.000

 

1.500.000

 

 

 

Summe1

 

4.608.094

 

3.334.940

 

4.628.240

 

4.985.923

 

3.760.515

 

7.640.515

Versorgungsaufwand

 

686.413

 

742.542

 

742.542

 

686.413

 

686.413

 

686.413

Gesamtvergütung

 

5.294.507

 

4.077.482

 

5.370.782

 

5.672.336

 

4.446.928

 

8.326.928

  (XLS:) Download

 

 

 

HERBERT DIESS

 

 

Vorsitzender des Markenvorstands Volgswagen Pkw

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.260.000

 

1.260.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

78.104

 

35.087

 

35.087

 

78.104

 

78.104

 

78.104

Summe

 

1.428.104

 

1.295.087

 

1.295.087

 

1.428.104

 

1.428.104

 

1.428.104

Einjährige variable Vergütung

 

1.557.579

 

250.500

 

492.800

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.681.000

 

2.607.461

 

2.048.640

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.440.000

 

 

 

2.048.640

 

0

 

3.600.000

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

501.000

 

1.232.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

1.180.000

 

1.500.000

 

 

 

Virtuelle Aktien

 

 

 

−124.539

 

 

 

Summe

 

4.425.683

 

3.226.587

 

4.395.348

 

4.826.744

 

1.428.104

 

7.458.104

Versorgungsaufwand

 

814.654

 

699.856

 

699.856

 

814.654

 

814.654

 

814.654

Gesamtvergütung

 

5.240.337

 

3.926.443

 

5.095.204

 

5.641.398

 

2.242.758

 

8.272.758

  (XLS:) Download

 

 

 

FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ

 

 

Beschaffung

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.079.009

 

1.079.009

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

210.686

 

205.170

 

205.170

 

210.686

 

210.686

 

210.686

Summe

 

1.560.686

 

1.284.179

 

1.284.179

 

1.560.686

 

1.560.686

 

1.560.686

Einjährige variable Vergütung

 

1.557.579

 

250.500

 

492.800

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.681.000

 

2.482.839

 

1.890.944

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.440.000

 

 

 

1.890.944

 

0

 

3.600.000

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

501.000

 

1.232.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

1.180.000

 

1.500.000

 

 

 

Virtuelle Aktien

 

 

 

−249.161

 

 

 

Summe

 

4.558.265

 

3.215.679

 

4.259.818

 

4.801.630

 

1.560.686

 

7.590.686

Versorgungsaufwand

 

889.410

 

760.864

 

760.864

 

889.410

 

889.410

 

889.410

Gesamtvergütung

 

5.447.675

 

3.976.543

 

5.020.682

 

5.691.040

 

2.450.096

 

8.480.096

  (XLS:) Download

 

 

 

JOCHEM HEIZMANN

 

 

China

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.351.278

 

1.102.017

 

1.102.017

 

1.351.278

 

1.351.278

 

1.351.278

Nebenleistungen

 

199.867

 

121.991

 

121.991

 

199.867

 

199.867

 

199.867

Summe

 

1.551.145

 

1.224.008

 

1.224.008

 

1.551.145

 

1.551.145

 

1.551.145

Einjährige variable Vergütung

 

1.557.579

 

250.500

 

492.800

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.681.000

 

2.482.839

 

2.031.040

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.440.000

 

 

 

2.031.040

 

0

 

3.600.000

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

501.000

 

1.232.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

1.180.000

 

1.500.000

 

 

 

Virtuelle Aktien

 

 

 

−249.161

 

 

 

Summe

 

4.548.724

 

3.155.508

 

4.199.647

 

4.932.185

 

1.551.145

 

7.581.145

Versorgungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Gesamtvergütung

 

4.548.724

 

3.155.508

 

4.199.647

 

4.932.185

 

1.551.145

 

7.581.145

  (XLS:) Download

 

 

 

CHRISTINE HOHMANN-DENNHARDT

 

 

Integrität und Recht

 

 

Eintritt: 1. Januar 2016, Austritt: 31. Januar 2017

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

1

Das Vorjahr enthält eine Kompensation von verloren gegangenen Ansprüchen aufgrund des Arbeitgeberwechsels in Höhe von 6,3 Mio. €.

2

Enthält im Vorjahr Aufstockungsbetrag auf Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. €; Festlegung der variablen Vergütung durch Aufhebungsvertrag.

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung1

 

88.000

 

7.346.000

 

7.346.000

 

88.000

 

88.000

 

88.000

Nebenleistungen

 

21.361

 

261.621

 

261.621

 

21.361

 

21.361

 

21.361

Summe

 

109.361

 

7.607.621

 

7.607.621

 

109.361

 

109.361

 

109.361

Einjährige variable Vergütung

 

 

0

 

492.800

 

 

 

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

0

 

2.732.000

 

 

 

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

0

 

1.232.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

0

 

1.500.000

 

 

 

Sonstiges2

 

 

2.444.000

 

 

 

 

Summe

 

109.361

 

10.051.621

 

10.832.421

 

109.361

 

109.361

 

109.361

Versorgungsaufwand

 

54.091

 

704.657

 

704.657

 

54.091

 

54.091

 

54.091

Gesamtvergütung

 

163.452

 

10.756.278

 

11.537.078

 

163.452

 

163.452

 

163.452

  (XLS:) Download

 

 

 

ANDREAS RENSCHLER

 

 

Nutzfahrzeuge

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.056.000

 

1.056.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

226.037

 

236.205

 

236.205

 

226.037

 

226.037

 

226.037

Summe

 

1.576.037

 

1.292.205

 

1.292.205

 

1.576.037

 

1.576.037

 

1.576.037

Einjährige variable Vergütung

 

1.557.579

 

250.500

 

492.800

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.681.000

 

2.503.637

 

1.891.648

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.440.000

 

 

 

1.891.648

 

0

 

3.600.000

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

501.000

 

1.232.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

1.180.000

 

1.500.000

 

 

 

Virtuelle Aktien

 

 

 

−228.363

 

 

 

Summe

 

4.573.616

 

3.223.705

 

4.288.642

 

4.817.685

 

1.576.037

 

7.606.037

Versorgungsaufwand

 

5.361.551

 

4.660.006

 

4.660.006

 

5.361.551

 

5.361.551

 

5.361.551

Gesamtvergütung

 

9.935.167

 

7.883.711

 

8.948.648

 

10.179.236

 

6.937.588

 

12.967.588

  (XLS:) Download

 

 

 

RUPERT STADLER

 

 

Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.056.000

 

1.056.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

69.734

 

62.817

 

62.817

 

69.734

 

69.734

 

69.734

Summe

 

1.419.734

 

1.118.817

 

1.118.817

 

1.419.734

 

1.419.734

 

1.419.734

Einjährige variable Vergütung

 

1.557.579

 

250.500

 

492.800

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.681.000

 

2.482.839

 

2.025.408

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.440.000

 

 

 

2.025.408

 

0

 

3.600.000

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

501.000

 

1.232.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

1.180.000

 

1.500.000

 

 

 

Virtuelle Aktien

 

 

 

−249.161

 

 

 

Summe

 

4.417.313

 

3.050.317

 

4.094.456

 

4.795.142

 

1.419.734

 

7.449.734

Versorgungsaufwand

 

829.730

 

665.679

 

665.679

 

829.730

 

829.730

 

829.730

Gesamtvergütung

 

5.247.043

 

3.715.996

 

4.760.135

 

5.624.872

 

2.249.464

 

8.279.464

  (XLS:) Download

 

 

 

HILTRUD DOROTHEA WERNER

 

 

Integrität und Recht

 

 

Eintritt: 1. Februar 2017

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.237.500

 

 

 

1.237.500

 

1.237.500

 

1.237.500

Nebenleistungen

 

104.319

 

 

 

104.319

 

104.319

 

104.319

Summe

 

1.341.819

 

 

 

1.341.819

 

1.341.819

 

1.341.819

Einjährige variable Vergütung

 

1.427.781

 

 

 

1.237.500

 

0

 

2.227.500

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

1.856.672

 

0

 

3.300.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

 

 

 

1.856.672

 

0

 

3.300.000

Summe

 

2.769.600

 

 

 

4.435.991

 

1.341.819

 

6.869.319

Versorgungsaufwand

 

930.689

 

 

 

930.689

 

930.689

 

930.689

Gesamtvergütung

 

3.700.289

 

 

 

5.366.680

 

2.272.508

 

7.800.008

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FRANZ WITTER

 

 

Finanzen und Controlling

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendung

 

2017

 

2016

 

2016

 

2017

 

2017 (Minimum)

 

2017 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.056.000

 

1.056.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

71.980

 

49.827

 

49.827

 

71.980

 

71.980

 

71.980

Summe

 

1.421.980

 

1.105.827

 

1.105.827

 

1.421.980

 

1.421.980

 

1.421.980

Einjährige variable Vergütung

 

1.557.579

 

250.500

 

492.800

 

1.350.000

 

0

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.440.000

 

1.681.000

 

2.674.522

 

2.025.408

 

0

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.440.000

 

 

 

2.025.408

 

0

 

3.600.000

Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

501.000

 

1.232.000

 

 

 

LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum)

 

 

1.180.000

 

1.500.000

 

 

 

Virtuelle Aktien

 

 

 

−57.478

 

 

 

Summe

 

4.419.559

 

3.037.327

 

4.273.149

 

4.797.388

 

1.421.980

 

7.451.980

Versorgungsaufwand

 

692.743

 

587.216

 

587.216

 

692.743

 

692.743

 

692.743

Gesamtvergütung

 

5.112.302

 

3.624.543

 

4.860.365

 

5.490.131

 

2.114.723

 

8.144.723

LEISTUNGEN BEI REGULÄRER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Abweichend hiervon besteht für Herrn Renschler die Möglichkeit, sein Ruhegehalt nach Vollendung des 62. Lebensjahres zu beziehen.

Das Ruhegehalt ergibt sich aus einem Prozentsatz der Grundvergütung. Der individuelle Prozentsatz steigt, ausgehend von einem Prozentsatz von 50 %, mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit um zwei Prozentpunkte. Beim Vorstandsvorsitzenden ist eine Erhöhung um 4,5 Prozentpunkte zum 1. März 2017, 4,5 Prozentpunkte zum 1. März 2018 sowie 5,0 Prozentpunkte zum 1. März 2019 vorgesehen. In Einzelfällen werden Vordienstzeiten und erdiente Ruhegehälter angerechnet. Bei Herrn Renschler wurde abweichend von dieser Regelung bei Amtsantritt ein Ruhegehaltsanspruch von 62 % der Grundvergütung angesetzt. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Höchstgrenze liegt bei 70 %. Eine weitere Differenzierung dieser Leistungen nach erfolgsabhängigen Bestandteilen und Leistungen mit langfristiger Anreizwirkung erfolgt nicht. Die Herren Garcia Sanz und Heizmann haben zum Jahresende 2017 einen Ruhegehaltsanspruch von 70 % ihrer Grundvergütung erreicht, bei den Herren Renschler und Stadler beläuft sich dieser Anspruch auf 66 %. Für Herrn Müller wurde zum Jahresende 2017 ein Ruhegehaltsanspruch von 57,5 % der Grundvergütung erreicht. Die Anhebung der Grundvergütung infolge des ab dem Geschäftsjahr 2017 geltenden neuen Vergütungssystems bleibt insofern für die derzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer endgehaltsabhängigen Altzusage der betrieblichen Altersversorgung ohne Berücksichtigung.

Bei den bestehenden beitragsabhängigen Versorgungszusagen für die derzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Versorgungsbeiträge jeweils um die Differenz zwischen der bisherigen Grundvergütung und der neu festgesetzten Grundvergütung (bei einem unveränderten Beitragsprozentsatz von 50 % der Grundvergütung).

Für künftige Vorstandsmitglieder mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage gilt zukünftig ein Beitragsprozentsatz von 40 % der Grundvergütung. Der daraus resultierende Betrag wird auf das Versorgungskonto eingestellt.

Frau Hohmann-Dennhardt, Frau Werner sowie die Herren Blessing, Diess und Witter haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 50 % der Grundvergütung zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust e.V. eingebracht. Aus den jährlichen Versorgungsbeiträgen ergeben sich – nach Maßgabe der Regelungen, die auch für Tarifmitarbeiter Anwendung finden – Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung. Die jeweiligen Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts – derzeit frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres – erfolgen. Die Volkswagen AG hat Pensionsansprüche von Herrn Witter aus seinen Vordienstzeiten übernommen, die jedoch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können.

Die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 betrugen am 31. Dezember 2017 für Mitglieder des Vorstands 125,4 (113,5) Mio. €. Der Rückstellung wurden nach IAS 19 im Berichtsjahr 12,9 (11,7) Mio. € zugeführt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten Pensionsverpflichtungen betrugen 92,4 (77,2) Mio. €. Der Rückstellung wurden handelsrechtlich im Berichtsjahr 15,8 (7,0) Mio. € zugeführt. Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog zur Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.

Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben im vergangenen Jahr 19,9 (11,1) Mio. € beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften 19,9 (11,1) Mio. € erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 269,0 (270,0) Mio. € beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 214,9 (205,6) Mio. €.

Für Vorstandsverträge, die vor dem 5. August 2009 für die erste Amtszeit abgeschlossen wurden, gilt: Die nach Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung ist bei Nichtverlängerung des Vertrages durch das Unternehmen sofort und ansonsten mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu zahlen. Werden bis zum 63. Lebensjahr auch von anderer Stelle Vergütungen bezogen, sind diese bis zu einem bestimmten Festbetrag auf den Versorgungsanspruch anzurechnen.

Für Verträge mit Vorstandsmitgliedern für deren erste Amtszeit, die nach dem 5. August 2009 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich: Die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung wird mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt.

LEISTUNGEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Sofern die Tätigkeit aus einem nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, sind die Ansprüche bei nach dem 20. November 2009 abgeschlossenen Vorstandsverträgen entsprechend der Empfehlung aus Nummer 4.2.3 Abs. 4 des DCGK auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (Abfindungs-Cap). Für vor dem 20. November 2009 abgeschlossene Vorstandsverträge wird ab der dritten Amtszeit Bestandsschutz gewährt.

Für den Fall, dass die Tätigkeit aus einem von einem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgt keine Abfindungszahlung an das Vorstandsmitglied.

Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

Weitergehende individuelle Angaben zu im Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands sind den Angaben 43 und 46 im Konzernanhang sowie den Angaben im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG zu entnehmen.

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PENSIONEN DES VORSTANDS 2017 (VORJAHRESWERTE IN KLAMMERN)

 

Versorgungs­aufwand

 

Barwert zum 31. Dezember1

 

 

 

 

 

1

Der Betrag ist in dem in der Bilanz enthaltenen Gesamtbetrag für leistungsorientierte Zusagen erfasst (siehe Anhangangabe 29 im Konzernabschluss).

Matthias Müller

 

612.807

 

30.065.068

 

 

(526.589)

 

(27.254.749)

Karlheinz Blessing

 

686.413

 

1.623.275

 

 

(742.542)

 

(742.542)

Herbert Diess

 

814.654

 

2.169.255

 

 

(699.856)

 

(1.298.635)

Francisco Javier Garcia Sanz

 

889.410

 

22.544.823

 

 

(760.864)

 

(21.752.138)

Jochem Heizmann

 

 

19.254.055

 

 

 

(19.836.613)

Christine Hohmann-Dennhardt (1. Januar 2016 bis 31. Januar 2017)

 

54.091

 

 

 

(704.657)

 

(704.657)

Andreas Renschler

 

5.361.551

 

16.278.653

 

 

(4.660.006)

 

(11.231.016)

Rupert Stadler

 

829.730

 

22.262.176

 

 

(665.679)

 

(21.530.818)

Hiltrud Dorothea Werner (seit 1. Februar 2017)

 

930.689

 

975.823

 

 

 

Frank Witter

 

692.743

 

10.214.190

 

 

(587.216)

 

(9.100.545)

Summe

 

10.872.088

 

125.387.318

 

 

(9.347.409)

 

(113.451.713)