Bericht des Aufsichtsrats
(nach § 171 Abs. 2 AktG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Neuausrichtung des Volkswagen Konzerns im Rahmen der Konzernstrategie „TOGETHER – Strategie 2025“ und die Aufarbeitung der Dieselthematik bildeten auch im Geschäftsjahr 2017 den Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats der Volkswagen AG und seiner Gremien. Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG beschäftigte sich im Berichtsjahr regelmäßig und vor diesem Hintergrund besonders intensiv mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben entsprechend überwachten und unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung. Stets beachteten wir dabei die diesbezüglichen Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Darüber hinaus erörterten wir turnusmäßig mit dem Vorstand strategische Überlegungen.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Planung und der Situation des Unternehmens. Dazu gehörten auch die Risikolage und das Risikomanagement. Insofern informierte der Vorstand insbesondere auch über Verbesserungen des Risiko- und des Compliance-Managementsystems mit Blick auf die Dieselthematik. Zudem wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand fortlaufend über die Compliance und weitere aktuelle Themen in
Kenntnis gesetzt. Entscheidungsrelevante Unterlagen erhielten wir stets rechtzeitig vor den Sitzungen. Darüber hinaus ging uns zu festen Terminen ein detaillierter Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr zu. Im Falle von Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen gab uns der Vorstand ausführliche Erläuterungen dazu in schriftlicher beziehungsweise mündlicher Form. Gemeinsam mit dem Vorstand analysierten wir die Ursachen der Abweichungen und leiteten daraus gegensteuernde Maßnahmen ab. Zudem berichtete der Vorstand in den Sitzungen des Sonderausschusses Dieselmotoren regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik.
Zwischen den Sitzungsterminen traf sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden zu Gesprächen, um wichtige aktuelle Themen zu erörtern. Dazu gehörten neben der Dieselthematik unter anderem die Konzernstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement einschließlich der Fragen zu Integrität und Compliance des Volkswagen Konzerns.
Im Geschäftsjahr 2017 kam der Aufsichtsrat zu insgesamt zwölf Sitzungen zusammen. Die durchschnittliche Präsenzquote belief sich auf 84,6 %; alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Zudem wurden besonders eilige Angelegenheiten schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden.