46 Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats
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€ |
2017 |
2016 |
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Bezüge des Vorstands |
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Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile |
14.337.116 |
18.093.835 |
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Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile |
15.844.041 |
21.453.778 |
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Komponente mit langfristiger Anreizwirkung |
20.104.770 |
– |
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50.285.927 |
39.547.612 |
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Bezüge des Aufsichtsrats |
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Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile |
3.516.389 |
709.346 |
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Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile |
270.450 |
4.687.220 |
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3.786.839 |
5.396.565 |
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Die erfolgsunabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung enthält neben der Grundvergütung in unterschiedlichem Umfang auch die Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften. Die Vorjahreszahl enthält zudem einen Betrag von 6,3 Mio. € zur Kompensation von verloren gegangenen Ansprüchen aufgrund des Arbeitgeberwechsels von Frau Hohmann-Dennhardt. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.
ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG UND KOMPONENTE MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG DES VORSTANDS
Die erfolgsabhängige Vergütung beinhaltet den Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung enthält den Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Die den amtierenden Vorstandsmitgliedern im Rahmen des neuen Vergütungssystems in 2017 gewährten Performance Shares wurden im Gewährungszeitpunkt in Höhe ihres Fair Value in Höhe von 20,1 Mio. € erfasst; dieser ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften in die Bezüge einzubeziehen.
Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30 % der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Die sich daraus auf die Bezüge ergebenden Auswirkungen wurden entsprechend bereits in Vorjahren berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden für die Performance Shares Aufwendungen in Höhe von 43,8 Mio. € und für die virtuellen Aktien in Höhe von 2,0 Mio. € erfasst. Soweit diese Aufwendungen über den Zeitwert der Performance Shares im Zeitpunkt der Gewährung hinausgehen, stellen sie keine Bezüge im Sinne der handelsrechtlichen Regelungen dar und sind damit in den obigen Tabellen nicht enthalten.
An Mitglieder des Vorstands wurden wie im Vorjahr keine unverzinslichen Vorschüsse gezahlt.
BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS
Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung vor, das diese am 10. Mai 2017 mit 99,98 % der abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG enthält nunmehr keine erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten, sondern besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zeigt die Beträge, die sich nach dem alten System der Aufsichtsratsvergütung ergaben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gegenüber dem Vorstand erklärt, auf denjenigen Teil ihrer Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 zu verzichten, der über den Betrag hinausgeht, der sich bei der Umsetzung der von der Hauptversammlung am 10. Mai 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 beschlossenen Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 ergeben hätte. Der Gesamtbetrag dieses Verzichts aller Mitglieder des Aufsichtsrats für 2016 beläuft sich auf 1,2 Mio. €. Herr Pötsch verzichtete zusätzlich auf einen Betrag von 0,1 Mio. € seiner variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 und vollständig auf seine Vergütung für das Geschäftsjahr 2017. Hintergrund dieses Verzichts ist die im Zusammenhang mit dem Wechsel von Herrn Pötsch vom Vorstand in den Aufsichtsrat zum 8. Oktober 2015 getroffene Vereinbarung, die bis zum 31. Dezember 2017 erhaltenen Aufsichtsratsvergütungen auf seine Ausgleichszahlung für die für den Zeitraum vom 8. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2017 an sich zustehende Vorstandsvergütung anzurechnen.
PENSIONSANSPRÜCHE
Am 31. Dezember 2017 betrugen die Pensionsrückstellungen für Mitglieder des Vorstands nach IFRS 125,4 Mio. € (Vorjahr: 113,5 Mio. €). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.
Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben 19,9 Mio. € (Vorjahr: 11,1 Mio. €) erhalten. Darin enthalten sind die Beträge, die Frau Hohmann-Dennhardt im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand zugesagt wurden. Frau Hohmann-Dennhardt erhielt eine erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von 2,1 Mio. € und eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 4,9 Mio. € für den Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis zum 31. Dezember 2018.
Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen nach IFRS von 269,0 Mio. € (Vorjahr: 270,0 Mio. €).
Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Bonuskomponenten und des LTI in Form des sogenannten Performance-Share-Plans.