43 Leistungen auf Basis von Performance Shares und virtuellen Aktien (aktienbasierte Vergütung)
Der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft beschloss Anfang des Jahres 2017 das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 haben alle Vorstandsmitglieder einem Wechsel in das neue Vergütungssystem zugestimmt. Das neue Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung). Zudem gab es in 2016 eine Bonusumwandlung in virtuelle Vorzugsaktien (virtuelle Aktien).
PERFORMANCE SHARES
Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbarten Ziele beträgt der Zielbetrag für die Mitglieder des Vorstands jeweils 1,8 Mio. € und für den Vorsitzenden des Vorstands 3,8 Mio. €.
Den Vorstandsmitgliedern wurden insgesamt 141.426 Performance Shares für 2017 zugeteilt. Der Fair Value der Verpflichtung zum 31. Dezember 2017 betrug 43,8 Mio. €. Der Vergütungsaufwand in Höhe von 43,8 Mio. € wurde als Personalaufwand erfasst. Sofern die Vorstände zum 31. Dezember 2017 ausgeschieden wären, hätte die Verpflichtung (innerer Wert) insgesamt 20,3 Mio. € betragen.
VIRTUELLE AKTIEN
Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30 % der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Auf Basis des zurückbehaltenen Betrages ergaben sich insgesamt 50.703 virtuelle Vorzugsaktien. Der Fair Value der Verpflichtung gegenüber den Vorständen zum 31. Dezember 2017 betrug 7,0 Mio. €. Die Fair Value-Änderung in Höhe von 2,0 Mio. € wurde als Personalaufwand erfasst. Sofern sämtliche Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2017 ausgeschieden wären, hätte die Verpflichtung (innerer Wert) insgesamt 7,3 Mio. € betragen.
Für weitere Details zu den Performance Shares und den virtuellen Aktien verweisen wir auf unsere Erläuterungen im „Vergütungsbericht“ als Bestandteil des Konzernlageberichts.