34.3. Liquiditätsrisiko

Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie der Emission von Wertpapieren an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten jederzeit sichergestellt. Der Bestand an bilateralen und syndizierten bestätigten Kreditlinien beträgt zum 31. Dezember 2017 19,9 Mrd. €, davon sind 3,4 Mrd. € ausgenutzt.

Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel: China, Brasilien, Argentinien, Südafrika, Indien) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.

Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten, vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten.

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FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

Mio. €

 

bis 1 Jahr

 

1–5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2017

 

bis 1 Jahr

 

1–5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte

 

3.379

 

 

 

3.379

 

3.382

 

 

 

3.382

Finanzschulden

 

83.867

 

69.968

 

16.113

 

169.949

 

90.044

 

60.603

 

10.955

 

161.602

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

23.041

 

5

 

 

23.046

 

22.788

 

6

 

 

22.794

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

7.360

 

1.557

 

86

 

9.003

 

6.009

 

1.789

 

83

 

7.880

Derivate

 

72.635

 

47.414

 

332

 

120.381

 

77.294

 

59.007

 

119

 

136.420

 

 

190.281

 

118.945

 

16.531

 

325.758

 

199.517

 

121.405

 

11.157

 

332.079

Bei der Ermittlung der Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Andienungs-/Ausgleichsrechten wurde eine Andienung zum frühestmöglichen Rückzahlungstermin unterstellt.

Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. In den Zahlungsmittelabflüssen sind auch durch Gegengeschäfte geschlossene Derivate berücksichtigt. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sicherungsbeziehungen mittels Gegengeschäften geschlossen worden sind.

Die Zahlungsmittelabflüsse aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, der Angabe „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“ zu entnehmen.

Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2017 261 Mio. € (Vorjahr: 173 Mio. €). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen.