Bezüge des Aufsichtsrats

Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung vor, das diese am 10. Mai 2017 mit 99,98 % der abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG enthält nunmehr keine erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten, sondern besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Dies entspricht der Entwicklung bei der Aufsichtsratsvergütung der im DAX notierten Unternehmen, deren Aufsichtsratsvergütung inzwischen überwiegend aus einer reinen Festvergütung besteht. Die Höhe der vorgeschlagenen Vergütungskomponenten ist auch im Vergleich mit anderen großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland marktüblich und angemessen. Dies wurde von einem renommierten externen Vergütungsberater bestätigt, der den Aufsichtsrat bei der Neugestaltung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unterstützt hat. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten.

Rückwirkend zum 1. Januar 2017 gilt für die Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG:

  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von 100.000 €.
  • Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 300.000 €, sein Stellvertreter erhält eine Vergütung von 200.000 €.
  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeiten in den Ausschüssen des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von 50.000 € pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bleiben unberücksichtigt.
  • Die Ausschussvorsitzenden erhalten den doppelten, ihre Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten Ausschussvergütung.
  • Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind.
  • Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat beziehungsweise einem seiner Ausschüsse angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
  • Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates und eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld von 1.000 €; bei mehreren Sitzungen am Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
  • Die Vergütung und die Sitzungsgelder sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres.

Im Geschäftsjahr 2017 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats 3.786.839 (5.396.565) € erhalten. Auf die Tätigkeit im Aufsichtsrat entfielen davon 2.000.000 €, auf die Tätigkeit in den Ausschüssen 836.389 €.

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VERGÜTUNGEN VON MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS

 

 

 

 

FESTE VERGÜ­TUNG

 

TÄTIGKEIT IN DEN AUS­SCHÜSSEN

 

SONSTIGES1

 

GESAMT

 

VERZICHT FÜR 2016

 

GESAMT

1

Sitzungsgelder, weitere Konzernmandate (erfolgsunabhängig: 257.000 €; erfolgsabhängig: 270.450 €).

2

Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

3

Diese Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 3 Niedersächsisches Ministergesetz verpflichtet, die für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat gezahlten Vergütungen an das Land Niedersachsen abzuführen, sobald und soweit sie 6.200 € im Jahr übersteigen. Vergütungen in diesem Sinne sind: Aufsichtsratsvergütungen sowie Sitzungsgelder, soweit sie den Betrag von 200 € übersteigen.

 

 

 

 

 

 

 

2017

 

 

 

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hans Dieter Pötsch

 

 

 

 

 

65.500

 

585.800

Jörg Hofmann2

 

200.000

 

75.000

 

20.000

 

295.000

 

31.333

 

330.333

Hussain Ali Al-Abdulla

 

100.000

 

 

7.000

 

107.000

 

60.167

 

170.167

Hessa Sultan Al-Jaber

 

100.000

 

 

11.000

 

111.000

 

31.504

 

89.865

Bernd Althusmann3 (seit 14.12.2017)

 

4.583

 

 

 

4.583

 

 

Birgit Dietze2

 

100.000

 

50.000

 

13.000

 

163.000

 

47.807

 

143.252

Annika Falkengren

 

100.000

 

38.750

 

12.000

 

150.750

 

84.250

 

249.250

Hans-Peter Fischer2

 

100.000

 

 

9.000

 

109.000

 

60.167

 

171.167

Uwe Fritsch2 (bis 10.05.2017)

 

35.972

 

17.986

 

9.000

 

62.958

 

70.629

 

214.990

Uwe Hück2

 

100.000

 

 

80.500

 

180.500

 

60.167

 

234.667

Johan Järvklo2

 

100.000

 

 

10.000

 

110.000

 

60.167

 

170.167

Ulrike Jakob2 (seit 10.05.2017)

 

64.028

 

 

4.000

 

68.028

 

 

Louise Kiesling

 

100.000

 

 

11.000

 

111.000

 

60.167

 

171.167

Olaf Lies3 (bis 14.12.2017)

 

95.417

 

47.639

 

20.000

 

163.056

 

80.250

 

250.250

Peter Mosch2

 

100.000

 

91.007

 

102.100

 

293.107

 

61.250

 

301.850

Bertina Murkovic2 (seit 10.05.2017)

 

64.028

 

32.014

 

6.000

 

102.042

 

 

Bernd Osterloh2

 

100.000

 

98.021

 

28.000

 

226.021

 

19.250

 

251.250

Hans Michel Piëch

 

100.000

 

 

150.600

 

250.600

 

60.167

 

266.736

Ferdinand Oliver Porsche

 

100.000

 

150.000

 

147.100

 

397.100

 

54.333

 

417.933

Wolfgang Porsche

 

100.000

 

150.000

 

161.400

 

411.400

 

49.333

 

441.233

Athanasios Stimoniaris2 (seit 10.05.2017)

 

64.028

 

 

106.750

 

170.778

 

 

Stephan Weil3

 

100.000

 

50.000

 

24.000

 

174.000

 

75.250

 

250.250

Stephan Wolf2 (bis 10.05.2017)

 

35.972

 

17.986

 

11.000

 

64.958

 

75.250

 

251.250

Thomas Zwiebler2 (bis 10.05.2017)

 

35.972

 

17.986

 

7.000

 

60.958

 

81.250

 

251.250

Im Vorjahr ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

 

 

 

183.739

Summe

 

2.000.000

 

836.389

 

950.450

 

3.786.839

 

1.188.190

 

5.396.566

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zeigt die Beträge, die sich nach dem alten System der Aufsichtsratsvergütung ergaben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gegenüber dem Vorstand erklärt, auf denjenigen Teil ihrer Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 zu verzichten, der über den Betrag hinausgeht, der sich bei der Umsetzung der von der Hauptversammlung am 10. Mai 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 beschlossenen Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 ergeben hätte. Der Gesamtbetrag dieses Verzichts der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2016 beläuft sich auf 1.188.190 €. Herr Pötsch verzichtete zusätzlich auf einen Betrag von 115.700,00 € seiner variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 und vollständig auf seine Vergütung für das Geschäftsjahr 2017. Hintergrund dieses Verzichts ist die im Zusammenhang mit dem Wechsel von Herrn Pötsch vom Vorstand in den Aufsichtsrat zum 8. Oktober 2015 getroffene Vereinbarung, die bis zum 31. Dezember 2017 erhaltenen Aufsichtsratsvergütungen auf seine Ausgleichszahlung für die für den Zeitraum vom 8. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2017 an sich zustehende Vorstandsvergütung anzurechnen.