Bezüge des Aufsichtsrats
Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung vor, das diese am 10. Mai 2017 mit 99,98 % der abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG enthält nunmehr keine erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten, sondern besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Dies entspricht der Entwicklung bei der Aufsichtsratsvergütung der im DAX notierten Unternehmen, deren Aufsichtsratsvergütung inzwischen überwiegend aus einer reinen Festvergütung besteht. Die Höhe der vorgeschlagenen Vergütungskomponenten ist auch im Vergleich mit anderen großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland marktüblich und angemessen. Dies wurde von einem renommierten externen Vergütungsberater bestätigt, der den Aufsichtsrat bei der Neugestaltung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unterstützt hat. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten.
Rückwirkend zum 1. Januar 2017 gilt für die Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG:
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von 100.000 €.
- Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 300.000 €, sein Stellvertreter erhält eine Vergütung von 200.000 €.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeiten in den Ausschüssen des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von 50.000 € pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bleiben unberücksichtigt.
- Die Ausschussvorsitzenden erhalten den doppelten, ihre Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten Ausschussvergütung.
- Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind.
- Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat beziehungsweise einem seiner Ausschüsse angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
- Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates und eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld von 1.000 €; bei mehreren Sitzungen am Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
- Die Vergütung und die Sitzungsgelder sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres.
Im Geschäftsjahr 2017 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats 3.786.839 (5.396.565) € erhalten. Auf die Tätigkeit im Aufsichtsrat entfielen davon 2.000.000 €, auf die Tätigkeit in den Ausschüssen 836.389 €.
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VERGÜTUNGEN VON MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS |
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FESTE VERGÜTUNG |
TÄTIGKEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN |
SONSTIGES1 |
GESAMT |
VERZICHT FÜR 2016 |
GESAMT |
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€ |
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2017 |
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2016 |
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Hans Dieter Pötsch |
– |
– |
– |
– |
65.500 |
585.800 |
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Jörg Hofmann2 |
200.000 |
75.000 |
20.000 |
295.000 |
31.333 |
330.333 |
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Hussain Ali Al-Abdulla |
100.000 |
– |
7.000 |
107.000 |
60.167 |
170.167 |
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Hessa Sultan Al-Jaber |
100.000 |
– |
11.000 |
111.000 |
31.504 |
89.865 |
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Bernd Althusmann3 (seit 14.12.2017) |
4.583 |
– |
– |
4.583 |
– |
– |
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Birgit Dietze2 |
100.000 |
50.000 |
13.000 |
163.000 |
47.807 |
143.252 |
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Annika Falkengren |
100.000 |
38.750 |
12.000 |
150.750 |
84.250 |
249.250 |
||||||||||||
Hans-Peter Fischer2 |
100.000 |
– |
9.000 |
109.000 |
60.167 |
171.167 |
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Uwe Fritsch2 (bis 10.05.2017) |
35.972 |
17.986 |
9.000 |
62.958 |
70.629 |
214.990 |
||||||||||||
Uwe Hück2 |
100.000 |
– |
80.500 |
180.500 |
60.167 |
234.667 |
||||||||||||
Johan Järvklo2 |
100.000 |
– |
10.000 |
110.000 |
60.167 |
170.167 |
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Ulrike Jakob2 (seit 10.05.2017) |
64.028 |
– |
4.000 |
68.028 |
– |
– |
||||||||||||
Louise Kiesling |
100.000 |
– |
11.000 |
111.000 |
60.167 |
171.167 |
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Olaf Lies3 (bis 14.12.2017) |
95.417 |
47.639 |
20.000 |
163.056 |
80.250 |
250.250 |
||||||||||||
Peter Mosch2 |
100.000 |
91.007 |
102.100 |
293.107 |
61.250 |
301.850 |
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Bertina Murkovic2 (seit 10.05.2017) |
64.028 |
32.014 |
6.000 |
102.042 |
– |
– |
||||||||||||
Bernd Osterloh2 |
100.000 |
98.021 |
28.000 |
226.021 |
19.250 |
251.250 |
||||||||||||
Hans Michel Piëch |
100.000 |
– |
150.600 |
250.600 |
60.167 |
266.736 |
||||||||||||
Ferdinand Oliver Porsche |
100.000 |
150.000 |
147.100 |
397.100 |
54.333 |
417.933 |
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Wolfgang Porsche |
100.000 |
150.000 |
161.400 |
411.400 |
49.333 |
441.233 |
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Athanasios Stimoniaris2 (seit 10.05.2017) |
64.028 |
– |
106.750 |
170.778 |
– |
– |
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Stephan Weil3 |
100.000 |
50.000 |
24.000 |
174.000 |
75.250 |
250.250 |
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Stephan Wolf2 (bis 10.05.2017) |
35.972 |
17.986 |
11.000 |
64.958 |
75.250 |
251.250 |
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Thomas Zwiebler2 (bis 10.05.2017) |
35.972 |
17.986 |
7.000 |
60.958 |
81.250 |
251.250 |
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Im Vorjahr ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder |
– |
– |
– |
– |
– |
183.739 |
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Summe |
2.000.000 |
836.389 |
950.450 |
3.786.839 |
1.188.190 |
5.396.566 |
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zeigt die Beträge, die sich nach dem alten System der Aufsichtsratsvergütung ergaben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gegenüber dem Vorstand erklärt, auf denjenigen Teil ihrer Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 zu verzichten, der über den Betrag hinausgeht, der sich bei der Umsetzung der von der Hauptversammlung am 10. Mai 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 beschlossenen Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 ergeben hätte. Der Gesamtbetrag dieses Verzichts der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2016 beläuft sich auf 1.188.190 €. Herr Pötsch verzichtete zusätzlich auf einen Betrag von 115.700,00 € seiner variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 und vollständig auf seine Vergütung für das Geschäftsjahr 2017. Hintergrund dieses Verzichts ist die im Zusammenhang mit dem Wechsel von Herrn Pötsch vom Vorstand in den Aufsichtsrat zum 8. Oktober 2015 getroffene Vereinbarung, die bis zum 31. Dezember 2017 erhaltenen Aufsichtsratsvergütungen auf seine Ausgleichszahlung für die für den Zeitraum vom 8. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2017 an sich zustehende Vorstandsvergütung anzurechnen.