10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
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ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS |
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Mio. € |
2017 |
2016 |
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Tatsächlicher Steueraufwand Inland |
614 |
885 |
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Tatsächlicher Steueraufwand Ausland |
2.590 |
2.388 |
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Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
3.205 |
3.273 |
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davon periodenfremde Erträge (−)/ Aufwendungen (+) |
(216) |
(188) |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland |
385 |
−736 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland |
−1.315 |
−625 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) |
−930 |
−1.361 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
2.275 |
1.912 |
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2017 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 29,9 % (Vorjahr: 29,9 %).
Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 29,9 % (Vorjahr: 29,9 %) angewandt.
Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.
Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2017 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 422 Mio. € (Vorjahr: 146 Mio. €).
Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 14.931 Mio. € (Vorjahr: 17.686 Mio. €). Verlustvorträge in Höhe von 9.660 Mio. € (Vorjahr: 11.494 Mio. €) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 3.834 Mio. € (Vorjahr: 4.237 Mio. €) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.437 Mio. € (Vorjahr: 1.956 Mio. €), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren genutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 7.222 Mio. € (Vorjahr: 6.380 Mio. €) wurden insgesamt als nicht nutzbar eingeschätzt. Davon verfallen innerhalb einer Frist von 5 Jahren 343 Mio. € (Vorjahr: 276 Mio. €), innerhalb einer Frist von 6 bis 20 Jahren 2.152 Mio. € (Vorjahr: 2.341 Mio. €) sowie nach einer Frist von mehr als 20 Jahren 93 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €). Als nicht nutzbar eingeschätzte Verlustvorträge in Höhe von 4.634 Mio. € (Vorjahr: 3.725 Mio. €) sind unverfallbar.
Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 114 Mio. € (Vorjahr: 135 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 75 Mio. € (Vorjahr: 211 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 130 Mio. € (Vorjahr: 297 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 40 Mio. € (Vorjahr: 304 Mio. €).
Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 500 Mio. € (Vorjahr: 756 Mio. €).
In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1.028 Mio. € (Vorjahr: 1.533 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 228 Mio. € (Vorjahr: 353 Mio. €) sowie für unverfallbare Steuergutschriften in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €).
In Höhe von 266 Mio. € (Vorjahr: 326 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2006 wurde aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen in Deutschland erstmalig ein Körperschaftsteuererstattungsanspruch erfolgswirksam als laufender Ertragsteueranspruch aktiviert. Am Bilanzstichtag war der Erstattungsanspruch des Vorjahres (134 Mio. €) vollständig getilgt.
Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steuererträge in Höhe von 1.044 Mio. € (Vorjahr: 120 Mio. € Aufwand). Diese resultieren im Wesentlichen aus Effekten der US-Steuerreform.
Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8.344 Mio. € (Vorjahr: 9.890 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, wurden in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.
In Höhe von insgesamt 3.655 Mio. € (Vorjahr: 5.486 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 2 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) Minderheitenanteile. Im laufenden Geschäftsjahr gab es in Höhe von −3 Mio. € ergebnisneutrale Veränderungen aus Sachverhalten, die nicht durch die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 8 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben.
LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
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LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN |
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AKTIVE LATENTE STEUERN |
PASSIVE LATENTE STEUERN |
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Mio. € |
31.12.2017 |
31.12.2016 |
31.12.2017 |
31.12.2016 |
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Immaterielle Vermögenswerte |
363 |
302 |
10.055 |
9.884 |
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Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte |
4.567 |
4.387 |
6.017 |
8.315 |
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Langfristige Finanzanlagen |
35 |
26 |
43 |
24 |
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Vorräte |
2.653 |
2.223 |
784 |
792 |
||||
Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich) |
1.879 |
2.107 |
8.889 |
7.273 |
||||
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
3.884 |
2.768 |
42 |
92 |
||||
Pensionsrückstellungen |
6.652 |
6.776 |
24 |
22 |
||||
Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen |
9.603 |
10.746 |
4.109 |
2.750 |
||||
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen |
−327 |
−368 |
– |
– |
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Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen |
29.307 |
28.967 |
29.963 |
29.152 |
||||
Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen |
2.090 |
3.365 |
– |
– |
||||
Tax Credits nach Wertberichtigungen |
273 |
337 |
– |
– |
||||
Wert vor Konsolidierung und Saldierung |
31.670 |
32.670 |
29.963 |
29.152 |
||||
davon langfristig |
(18.858) |
(21.736) |
(22.863) |
(23.681) |
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Saldierung |
24.816 |
25.198 |
24.816 |
25.198 |
||||
Konsolidierung |
2.956 |
2.284 |
489 |
791 |
||||
Bilanzansatz |
9.810 |
9.756 |
5.636 |
4.745 |
Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2017 von 2.275 Mio. € (Vorjahr: 1.912 Mio. €) war um 1.885 Mio. € niedriger (Vorjahr: 268 Mio. € niedriger) als der erwartete Steueraufwand von 4.160 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 29,9 % (Vorjahr 29,9 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.
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ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND |
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Mio. € |
2017 |
2016 |
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Ergebnis vor Ertragsteuern |
13.913 |
7.292 |
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Erwarteter Ertragsteuerertrag (−) /-aufwand (+) (Steuersatz 29,9 %; Vorjahr 29,9 %) |
4.160 |
2.180 |
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Überleitung: |
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Abweichende ausländische Steuerbelastung |
−541 |
−446 |
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Steueranteil für: |
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steuerfreie Erträge |
−1.237 |
−1.226 |
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steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
407 |
409 |
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Effekte aus Verlustvorträgen und tax credits |
476 |
35 |
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permanente bilanzielle Differenzen |
5 |
12 |
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Steuergutschriften |
−50 |
−137 |
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Periodenfremde Steuern |
−212 |
234 |
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Effekte aus Steuersatzänderungen |
−1.044 |
139 |
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Nicht anrechenbare Quellensteuer |
383 |
437 |
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Sonstige Steuereffekte |
−73 |
275 |
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Ausgewiesener Ertragsteueraufwand |
2.275 |
1.912 |
Der Steueraufwand des Geschäftsjahres wurde in Höhe von 1.007 Mio. € aufgrund der Steuerreform in den USA, welche unter anderem eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 % vorsieht, gemindert. Die Minderung resultierte im Wesentlichen aus der Neubewertung der latenten Steuern von Tochtergesellschaften in den USA.