Fahrzeuge des Typs EA 189 in der EU/im Rest der Welt
Außerhalb der USA und Kanadas waren rund 10 Millionen Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189 betroffen.
Im ersten Quartal 2017 erteilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die letzten noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen für die technischen Maßnahmen zur Umrüstung von 14 Tsd. in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Fahrzeugen des Volkswagen Konzerns mit Dieselmotoren des Typs EA 189.
Das KBA hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO2-Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind. Die Fahrzeuge erfüllen nach der Umrüstung auch weiterhin die gesetzlichen Anforderungen sowie die jeweils gültigen Abgasnormen.
Im zweiten Quartal 2017 erteilte die Typengenehmigungsbehörde in Großbritannien, die Vehicle Certification Agency, die noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen für die technischen Maßnahmen zur Umrüstung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden ŠKODA und SEAT Modelle mit Dieselmotoren des Typs EA 189.
Die technischen Maßnahmen für alle betroffenen Fahrzeuge mit Motoren des Typs EA 189 in der Europäischen Union wurden ausnahmslos freigegeben und überwiegend durchgeführt.
In einigen Ländern außerhalb der EU sind die technischen Maßnahmen durch die nationalen Behörden zu genehmigen. Dieser Freigabeprozess konnte – mit Ausnahme von Südkorea und Chile – in allen Ländern abgeschlossen werden. Dort wurde die Mehrzahl der Freigaben ebenfalls erteilt; Volkswagen steht mit den Behörden zu den noch ausstehenden Freigaben in engem Kontakt.
Nach aktueller Planung wird sich die Umsetzung der technischen Maßnahmen, die für unsere Kunden kostenlos sind, ins Jahr 2018 erstrecken.